Landwirtschaftliche Produkte aus Ackerbau und Viehzucht

Gefördert durch die EU

Anschaffung eines Doppelmessermähwerkes und der entsprechenden Schleifvorrichtung. 


Förderfähige Technik und Ausstattung ist Technik zur Umsetzung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung insb. von Biotopen mit besonderer Naturschutzbedeutung im Offenland. Dies betrifft insbesondere Flächen, die im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach FRL AUK/2023 GL B, GL 1, GL 2, GL 3, GL 4, GL 5, GL 6, GL 7 , AL 5b/c sowie GL 8 und AL 10 (hier ist Fauna schonende Mahd Technik Fördervoraussetzung) bewirtschaftet und gepflegt werden, sowie besonders gefährdete und besonders schutzwürdige FFH-Lebensraumtypen, Biotoptypen und Arten, die auf der Schutzgutliste der FRL NE/2023 mit der Wertstufe 1 und 2 aufgeführt sind. 


Die Ziele und mögliche Ergebnisse des Vorhabens: 


Die Fauna schonende Mahd leistet einen wertvollen Beitrag zur Sicherung vielfältiger Wildtierbestände in der Agrarlandschaft. Wesentliches Ziel dabei ist, im bewirtschafteten Grünland die erforderlichen Arbeitsgänge der Mahd und Beräumung so zu gestalten, um eine größtmögliche Schonung der Fauna zu erreichen. Mit der Wahl des Mähgerätes, dem Mahd Zeitpunkt sowie der Schnitthöhe kann die Überlebensrate vor allem von Insekten und Kleintieren maßgeblich beeinflusst werden. Bei der Teilnahme im AUK-Programm generell verboten ist die Verwendung von Aufbereitern, welche neben dem eigentlichen Mahd Prozess zusätzlich Verluste der Wiesenfauna zur Folge hat. Die Verwendung eines Messerbalkenmähwerks ist ein schonendes Mahd Verfahren. Die Anzahl der bei der Mahd verletzten und getöteten Tiere ist gegenüber anderen, meist rotierenden Verfahren deutlich reduziert. Motormanuellen Verfahren wie ein Freischneidereinsatz oder die Hand Mahd erlauben das Ausmähen von Hindernissen, welche mit Anbaugeräten nicht oder nur unzureichend gemäht werden können.

Ergebniskatalog zu Vorhaben nach Artikel 28, 29 und 31/32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 gem. VO (EU) Nr. 808/2014

Zum Ergebniskatalog
Beschreibung Fördergegenstände

AL.1 Grünstreifen auf Ackerland

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.1 Grünstreifen auf Ackerland" konnte durch die ganzjährige Bodenbedeckung ein Beitrag zum Wasser- und Erosionsschutz auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. 

AL.4 Zwischenfrüchte

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.4 Zwischenfrüchte" konnte durch eine optimale Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen beigetragen werden. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt. 

AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland" konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt. 

AL.7 überwinternde Stoppel

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.7 überwinternde Stoppel" konnte eine Verbesserung des Nahrungsangebots für Vogelarten von Spätsommer bis Winter auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen erreicht werden. Somit wurde ein Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt geleistet. 

GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung" konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen. 

GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.