
Anschaffung eines Doppelmessermähwerkes und der entsprechenden Schleifvorrichtung.
Förderfähige Technik und Ausstattung ist Technik zur Umsetzung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung insb. von Biotopen mit besonderer Naturschutzbedeutung im Offenland. Dies betrifft insbesondere Flächen, die im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach FRL AUK/2023 GL B, GL 1, GL 2, GL 3, GL 4, GL 5, GL 6, GL 7 , AL 5b/c sowie GL 8 und AL 10 (hier ist Fauna schonende Mahd Technik Fördervoraussetzung) bewirtschaftet und gepflegt werden, sowie besonders gefährdete und besonders schutzwürdige FFH-Lebensraumtypen, Biotoptypen und Arten, die auf der Schutzgutliste der FRL NE/2023 mit der Wertstufe 1 und 2 aufgeführt sind.
Die Ziele und mögliche Ergebnisse des Vorhabens:
Die Fauna schonende Mahd leistet einen wertvollen Beitrag zur Sicherung vielfältiger Wildtierbestände in der Agrarlandschaft. Wesentliches Ziel dabei ist, im bewirtschafteten Grünland die erforderlichen Arbeitsgänge der Mahd und Beräumung so zu gestalten, um eine größtmögliche Schonung der Fauna zu erreichen. Mit der Wahl des Mähgerätes, dem Mahd Zeitpunkt sowie der Schnitthöhe kann die Überlebensrate vor allem von Insekten und Kleintieren maßgeblich beeinflusst werden. Bei der Teilnahme im AUK-Programm generell verboten ist die Verwendung von Aufbereitern, welche neben dem eigentlichen Mahd Prozess zusätzlich Verluste der Wiesenfauna zur Folge hat. Die Verwendung eines Messerbalkenmähwerks ist ein schonendes Mahd Verfahren. Die Anzahl der bei der Mahd verletzten und getöteten Tiere ist gegenüber anderen, meist rotierenden Verfahren deutlich reduziert. Motormanuellen Verfahren wie ein Freischneidereinsatz oder die Hand Mahd erlauben das Ausmähen von Hindernissen, welche mit Anbaugeräten nicht oder nur unzureichend gemäht werden können.
Ergebniskatalog zu Vorhaben nach Artikel 28, 29 und 31/32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 gem. VO (EU) Nr. 808/2014
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